Basis/Rürup Rente


Die nach dem Okönom Bert Rürup gern Rürup Rente genannte Basisrente, ist eine Form der seit 2005 staatlich geförderten Altersvorsorge. Sie beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag, der in den Leistungskriterien und der steuerlichen Behandlung der gesetzlichen Rente entspricht.

Die Basisrente ist nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Im Gegensatz zur klassischen privaten Rentenversicherung gibt es – wie auch bei der Riester Rente – bei der Rürup Rente kein Kapitalwahlrecht. Das bedeutet, dass der angesparte Betrag nicht in einer Summe ausgezahlt werden darf, sondern in einer lebenslangen Rente ausgezahlt wird. Das wiederum bedeutet, dass die Leistung ausschließlich frühestens nach der Vollendung des 60. Lebensjahrs als monatliche Rente ausgezahlt wird.

Sie ist für Selbstständige die lohnende Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung und wird hier häufig als Grundstein für die private Altersvorsorge genutzt.

Die Rürup Rente wird durch den Staat durch Steuererleichterungen gefördert, nicht durch Zuzahlungen.

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