Man spricht bei der Riester Rente offiziell von einer zusätzlichen, kapitalgedeckten Altersvorsorge. Das Prinzip ist einfach: Der Versicherte zahlt während des aktiven Erwerbslebens Beiträge in einen Fonds, in eine private Rentenversicherung oder in einen Banksparplan ein. Der Staat fördert diese private Vorsorge durch Zuschüsse. Außerdem sind privat geleistete Beiträge – zumindest teilweise – steuerlich absetzbar.
Damit man die staatlichen Zuschüsse bekommt, muss pro Jahr ein bestimmter Prozentsatz des Bruttoeinkommens des Vorjahres in einen Riester-Vertrag eingezahlt werden – das wird dann mit einem Zuschuss vom Staat vergütet.
Neben den Zuschüssen wird die Riester Rente durch die steuerliche Absetzbarkeit der gezahlten Beiträge staatlich gefördert. Gemäß § 10a des Einkommenssteuergesetzes können die Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Die maximal absetzbare Höhe hängt vom Jahr ab, in dem die Beiträge gezahlt wurden.
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